A. Allgemeines
ROTWILD Rahmen werden sorgfältig von Hand hergestellt und sowohl während der Fertigung als auch vor der Auslieferung einer umfassenden Qualitätskontrolle unterzogen. Aus diesem Grund gewähren wir Endverbrauchern beim Kauf eines ROTWILD Bikes eine freiwillige Herstellergarantie auf unsere Rahmen für fünf Jahre ab Ersterwerb zu den nachstehenden Bedingungen.
Garantiegeber ist:
ADP Engineering GmbH
Am Bauhof 5
64807 Dieburg
info@rotwild.de
Die nachstehenden Bedingungen, die die Voraussetzungen und den Umfang unserer Garantieleistung beschreiben, lassen die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Endverbraucher unberührt. Diese Gewährleistungsverpflichtungen sind bei Vorliegen eines Mangels unentgeltlich zu erfüllen.
B. Geltungsbereich und Abwicklung
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist der Kauf eines ROTWILD Bikes bei einem von ROTWILD autorisierten Händler in den DACH-Staaten oder via Click & Collect an Kunden mit erstem Wohnsitz in einem der DACH-Staaten, wobei die Garantie stets nur im Land des Ersterwerbs geltend gemacht werden kann. Ferner muss eine Produktregistrierung via www.rotwild.com/service/produktregistrierung durch den ersten Erwerber innerhalb von 30 Tagen nach Kauf erfolgen.
Lesen Sie vor Ihrer ersten Fahrt bitte das Handbuch/die Handbücher, das/die mit jedem ROTWILD Bike mitgeliefert wird/werden. Diese enthalten wichtige Sicherheitsinformationen und Angaben zur Montage, Nutzung und Wartung.
C. Umfang Freiwillige Herstellergarantie, Abwicklung
ROTWILD bietet für alle Rahmen (Carbon und Aluminium) eine freiwillige Herstellergarantie auf Material- und Verarbeitungsfehler von fünf Jahren. Lackierungen und Grafiken sind von der Herstellergarantie nicht umfasst.
Innerhalb der Garantiefrist haben auch Folgebesitzer einen Anspruch aus der Garantie. Maßgeblich hierfür ist eine durchgängige Meldung der jeweiligen Eigentümerwechsel durch Übersendung eines Nachweises des rechtmäßigen Erwerbs an ROTWILD. Der Garantiebeginn ist in jedem Fall das Datum des Ersterwerbs.
Im Garantiefall erfolgt die Leistung nach Wahl von ROTWILD durch Reparatur (Nachbesserung) oder den Austausch des defekten Rahmens. Erfolgt ein Austausch, wird ein gleicher oder - falls nicht mehr verfügbar - ein möglichst gleichartiger Rahmen bereitgestellt. ROTWILD kann die Rückgabe des defekten Rahmens verlangen. Bei einem Austausch des Rahmens kann es zu einer abweichenden Lackierung kommen.
Garantieansprüche werden durch einen autorisierten ROTWILD-Fachhändler abgewickelt. Eine Liste dieser Fachhändler ist unter www.rotwild.com/store-locator abrufbar. Alternativ erhalten Sie über unseren Kundenservice (Tel-Nr.: +49 6021 921 55 22) einen ROTWILD-Fachhändler in Ihrer Nähe benannt.
Der ROTWILD-Fachhändler überprüft in unserem Auftrag vor einer Garantiezusage das Bike zur Beurteilung, ob ein Garantiefall vorliegt. Liegt ein Garantiefall vor, erfolgt die Abwicklung für Sie im Rahmen der Garantie kostenfrei.
Die Durchführung einer Garantieleistung führt weder zu einer Verlängerung noch zu einem Neubeginn der Garantiefrist.
Die freiwillige Garantiezusage beschränkt sich auf den Rahmen und die damit verbunden Kosten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens ROTWILD oder deren Erfüllungsgehilfen oder betreffen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Unberührt bleibt auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
D. Ausschluss
Diese Garantie gilt nicht für einen Schaden aufgrund von:
- Fehlender Einhaltung der Wartungsintervalle gem. Bedienungsanleitung oder Unterlassung der oder Software-Aktualisierungen.
- Nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, insbesondere bei Missachtung der auf unserer Website dargestellten Einsatzbereiche (bitte Bike-Klassifizierung beachten).
- Veränderungen am Produkt, z.B. Gravuren oder Lackierungen. Beschädigungen des Rahmens durch Montage oder Austausch von Komponenten, die nicht ausdrücklich von ROTWILD freigegeben oder nicht für das jeweilige Modell geeignet sind.
- Fehlgebrauch, Stürze, Überlastung, Sprünge außerhalb der Bike-Klassifizierung oder sonstige Überbeanspruchung.
- Korrosionsschäden, z.B. durch unsachgemäße Lagerung oder Pflege