8. April 2020

Safety first! Die EU-Maschinenrichtlinie

Verschiedene Normen und gesetzliche Vorgaben beeinflussen die Entwicklung von Electrically Power Assisted Cycles – kurz EPAC. Die ROTWILD E-Mountainbikes gehören zu dieser Kategorie. Bei ihrer Konstruktion müssen die Bike-Ingenieure daher umfassende rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine von diesen. Das Europäische Parlament hat sie ins Leben gerufen. Sie soll ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung bei Maschinen gewährleisten. Antriebssysteme – wie etwa der Motor in einem E-Bike – fallen ebenso unter die Norm. Auch wenn sie nach Artikel 2g als unvollständige Maschinen nur „fast eine Maschine“ sind. ROTWILD ist damit als E-Bike-Hersteller verpflichtet, diese Bestimmungen in die Entwicklung der Bikes einfließen zu lassen. Ansonsten wäre ein Verkauf in der EU nicht möglich.

Die Auswirkungen der Maschinenrichtlinie für die Handelskette

Neben dem Sicherheitsaspekt verfolgt die EU das Ziel, den freien Warenverkehr EU-weit einheitlich sicherzustellen und Handelshemmnisse durch genau definierte Standards abzubauen. In Deutschland werden die Auflagen der EU-Richtlinie durch das Produktsicherheitsgesetz und die Maschinenverordnung umgesetzt. Die Wirkungen der Norm sind nicht alleine auf ROTWILD als Hersteller beschränkt, sondern umfassen auch den Handel mit dem Endkunden. In der Praxis bedeutet das, dass die Beteiligten auf den einzelnen Handelsstufen, sowie der Endkunde keine Komponenten an einem E-Bike austauschen oder anbauen dürfen, die der Bike-Hersteller nicht freigegeben hat. Hierunter fallen beispielsweise die Scheinwerfer der Lichtanlage, Kindersitze oder Kinderanhänger. Zudem ist in der Maschinenrichtlinie klar definiert, dass sämtliche Tuningmaßnahmen an der Motorsteuerung nicht zulässig sind.

Schlüsse aus der Maschinenrichtlinie für ROTWILD

Die Anforderungen der Maschinenrichtline erhöhen zum einen den Dokumentationsaufwand bei der Entwicklung eines E-Bikes. Etwa im Vergleich zu ähnlichen Prozessen bei einem herkömmlichen Fahrrad. ROTWILD muss demnach für alle Anbauteile eine Freigabe von einem Prüflabor nachweisen. Außerdem muss das Engineering sämtliche Punkte der vorgegebenen Normen im Konstruktionsprozess berücksichtigten. Für E-Mountainbikes gelten dabei die Vorgaben der Pedelec-Norm EN 15194, die wiederum auf die ISO 4210, die MTB-Norm, verweist. Diese definieren die Testanforderungen, die für eine Produktfreigabe notwendig sind. Etwa, wenn es um die Prüfung von Rahmen oder Komponenten auf deren Betriebssicherheit geht. ROTWILD arbeitet bei diesen Testverfahren eng mit der unabhängigen EFBE Prüftechnik GmbH zusammen. Das Prüflabor zählt zu den führenden Laboren für mechanische Prüfungen an Fahrrädern und Komponenten. Dabei gehen Hersteller und Prüfer über die Mindestanforderungen der EN15194 und der ISO4210 hinaus. Bei den Belastungstests von Rahmen und Komponenten liegen die Lasten deutlich höher als gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Guideline für den ROTWILD-Rider

Im Einsatz auf dem Trail erfährt die Fahrerin, der Fahrer in realer Umgebung, welchen Kräften das Bike ausgesetzt ist. Im Versuchsaufbau im Testlabor müssen die Anwender diese Kräfte simulieren. Outdoor beruht vieles auf dem subjektiven Empfinden. Um dem Rider auf einfache Art und Weise zu vermitteln, für welchen Einsatzbereich das jeweilige Fahrrad bestimmt ist, gibt es zusätzlich die internationale ASTM-Klassifizierung. Hier werden fünf verschiedene Einsatzbereiche, vom Touring-Rad (Kategorie 1) bis zum Downhill-Bike (Kategorie 5), unterschieden. Dabei wird etwa anhand der Geländebeschaffenheit und Sprunghöhe der bestimmungsgemäße Gebrauch definiert. So erhält jede Bikerin, jeder Biker eine einfache Orientierung, für welche Belastungen der Hersteller die Sicherheit des jeweiligen Fahrrads gewährleistet. Dabei kann die ASTM-Klassifizierung nur eine allgemeine Orientierung geben. Viele Hersteller beschreiben deshalb mögliche verbleibende Risiken in der Bedienungsanleitung des Bikes.